Bauleitplanung / Bebauungspläne (rechtsverbindlich)
Leitfaden zur Einsicht der Bebauungspläne:
Klicken Sie auf den grün hinterlegten Link „Link zu den Bebauungsplänen“.
Geben Sie unten links in der Straßensuche die gewünschte Adresse ein.
Sofern für ihre gewünschte Adresse ein Bebauungsplan vorliegt, ist der Bereich rot (Ursprungsbebauungsplan) oder blau (Änderung des Bebauungsplans) hinterlegt. Andernfalls liegt kein Bebauungsplan vor.
Wählen Sie oben rechts das „i“ Symbol (Info) aus. Dieses ist erfolgt, sobald das Symbol dunkel hinterlegt ist.
Klicken Sie einmal auf den farbig markierten Bebauungsplan. Es öffnet sich nun ein neues Fenster, in dem die Bezeichnung des Bebauungsplans sowie Sachattribute, wie der Originalplan und die Begründung, aufgeführt sind. Sofern es Änderungen der Bebauungspläne gibt, sind diese ebenfalls im geöffneten Fenster zu sehen. Die Dateien lassen sich mit einem Klick herunterladen. Sofern unter dem Punkt Originalplan „§ 34 BauGB“ steht, liegt für diesen Bereich kein Bebauungsplan vor. Vielmehr richtet sich die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB.