Beschreibung:Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen können bei der Gemeindeverwaltung ihres Hauptwohnsitzes einen Fischereischein beantragen
Antragstellung: Die antragstellende Person muss das 14. Lebensjahr vollendet haben, persönlich vorsprechen und eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben. Der Niedersächsische Fischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.
Bei Minderjährigen ist die Begleitung eines Sorgeberechtigten notwendig.
Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer Antragsfrist: Der Niedersächsische Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt.
notwendige Unterlagen:
- Prüfungszeugnis
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Gebühren:45,00 EUR
Besonderheiten:Die Gültigkeit/Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen.
In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter.
Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.
örtliche Zuständigkeit: Der Antrag muss beim Hauptwohnsitz gestellt werden.
Bearbeitungsfrist: Die Prüfung der Antragsunterlagen kann 2-3 Tage in Anspruch nehmen.
Ansprechpartner:Frau Anna Krjutschkow Telefon: 05424/2318-38 Telefax: 05424/2318-33 eMail: buergeramt@hilteratw.de
Frau Helena Ostertag Telefon: 05424/2318-13 (Mittwochs und Donnerstags), 05424/2318-20 (Dienstags und Freitags) Telefax: 05424/2318-33 eMail: ostertag@hilteratw.de, buergeramt@hilteratw.de
Frau Ludmilla Schneider Telefon: 05424/2318-20 Telefax: 05424/2318-33 eMail: buergeramt@hilteratw.de