Beschreibung:Die Gemeinde Hilter betreibt die Abwasserbeseitigung aus
Grundstücksabwasseranlagen (Hauskläranlagen und
abflusslose Gruben) als öffentliche Einrichtung (dezentrale
Abwasseranlage) nach Maßgabe der Satzung über die
Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung) vom
09.11.1993.
Die Genehmigung wird durch den Landkreis Osnabrück nach Prüfung der Unterlagen erteilt.
Für eine Hauskläranlage muss der Grundstückseigentümer einen Wartungsvertrag mit einer frei wählbaren Wartungsfirma abschließen.
Erforderliche Entleerungen werden gemäß § 6 der Satzung der Gemeinde Hilter a.T.W. über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen durch die Gemeinde Hilter a.T.W. durchgeführt. Lediglich landwirtschaftliche Betriebe dürfen den, auf ihrem Grundstück anfallenden Klärschlamm, auf betriebseigene Ackerflächen aufbringen (§ 3 Abs. 8 AbfKlärV).