Dienstleistungen

Regenwasserkanalgebühr

  • Beschreibung:Für die Benutzung der öffentlichen Regenwasserkanalisation werden Gebühren festgesetzt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche, von der Oberflächenwasser in die Kanalisation abgeleitet wird.
    Die Gebühren dienen zur Deckung des Aufwandes für das Vorhalten und die Unterhaltung der Entwässerungs- und Rückhalteanlagen.

  • Gebühren:ab 2022: 14,70 EUR je 50 m² überbaute und befestigte Grundstücksfläche
    ab 2023: 8,62 EUR je 50 m² überbaute und befestigte Grundstücksfläche

  • Besonderheiten:Bei Rückhaltung auf dem eigenen Grundstück (z.B. durch eine Regenwasserzisterne) können unter bestimmten Voraussetzungen Abschläge auf die Berechnungsgröße erfolgen. Informieren Sie sich bei den zuständigen Sachbearbeitern.

  • Ansprechpartner:Herr Tino Cordes
    Telefon: 05424/2318-23
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: cordes@hilteratw.de

    Herr Bastian Sommer
    Telefon: 05424/2318-29
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: sommer@hilteratw.de

    Frau Michaela Sudermann
    Telefon: 05424/2318-19
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: sudermann@hilteratw.de