Beschreibung:Für die Benutzung der öffentlichen
Regenwasserkanalisation werden Gebühren
festgesetzt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der
überbauten und befestigten Grundstücksfläche, von
der
Oberflächenwasser in die Kanalisation abgeleitet
wird.
Die Gebühren dienen zur Deckung des Aufwandes für
das Vorhalten und die Unterhaltung der
Entwässerungs-
und Rückhalteanlagen.
Gebühren:ab 2022: 14,70 EUR je 50 m² überbaute
und
befestigte Grundstücksfläche
ab 2023: 8,62 EUR je 50 m² überbaute
und
befestigte Grundstücksfläche
Besonderheiten:Bei Rückhaltung auf dem eigenen Grundstück (z.B.
durch eine Regenwasserzisterne) können unter
bestimmten Voraussetzungen Abschläge auf die
Berechnungsgröße erfolgen. Informieren Sie sich bei
den zuständigen Sachbearbeitern.