Zuschuss zu den Kanal- und Wassergebühren ab 3. Kind
Beschreibung:Für Familien oder Alleinerziehende mit drei oder mehr
Kindern besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den
Wasser- und Schmutzwasserkanalbenutzungsgebühren
zu erhalten.
Der Zuschuss wird gewährt für das dritte und jedes
weitere Kind, das noch nicht schulpflichtig ist oder noch
in Schulausbildung bzw. in einem anderen
Ausbildungsverhältnis steht.
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist
eine Schulbescheinigung oder ein anderer
Ausbildungsnachweis vorzulegen.
Der Zuschuss wird auch für jedes behinderte im
Haushalt lebende Kind (ab 50 % Schwerbehinderung)
bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.
Die Wassergebühren werden mit 19,-- Euro, die Kanalgebühren mit 76,-- Euro für jedes zu berücksichtigende Kind bezuschusst.
Die Beträge werden auf Antrag, der jährlich bis zum 31. Dezember neu zu stellen ist, ausgezahlt.