falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrvertrag oder Gesellenbrief
bei ausländischen Rentenzeiten: entsprechende Nachweise
Krankenversicherungskarte (Krankenversicherung seit 01.01.1995)
Bankverbindung (Internationale BIC- und IBAN-Nummer)
Steueridentifikationsnummer
bei Erwerbsminderungsrente: wenn vorhanden aktuelle Arztberichte der letzten 2 Jahre
wenn Sie zurzeit Sozialleistungen bekommen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle
evtl. Nachweise einer Betriebsrente
ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis
Bei Hinterbliebenenrente außerdem:
Sterbeurkunde
Rentenbescheid des/der Verstorbenen oder letzter Versicherungsverlauf
eigene Versicherungsnummer der/des Hinterbliebenen und Rentenbescheid oder letzter Versicherungsverlauf
bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der /des Waisen, ggf. Nachweis über Ausbildung
Welche Fristen muss ich beachten? Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deswegen ist der Antrag auf Altersrente schon vorzeitig (z. B. 3 Monate vor dem maßgeblichen Rentenbeginn), jedoch bis spätestens 3 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, zu stellen. Dann beginnt die Altersrente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ansprechpartner:Herr Sebastian Deutscher Telefon: 05424/2318-37 eMail: deutscher@hilteratw.de