Dienstleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleisungsgesetz

  • Beschreibung:Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber, Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer.

    Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich um Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Diese werden beispielsweise an Personen im Asylverfahren oder mit einer Duldung gezahlt. Neben den Grundleistungen (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens), können Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt bewilligt werden.

    Voraussetzungen:
    Die antragstellende Person verfügt über eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis (i.S.d. § 1 Asylbewerberleistungsgesetz), die durch den Landkreis Osnabrück ausgestellt wurde und ist aufgrund dieser in Hilter a.T.W. gemeldet.

  • notwendige Unterlagen:Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis des Landkreises Osnabrück, Reisepass, Einkommensnachweise sämtlicher Einkünfte (z.B. Lohnbescheinigung, Krankengeld, Arbeitslosengeld bzw. Bescheinigung, dass kein Anspruch besteht), Nachweise zu Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Kontoauszügen, Sparbüchern, Unterhaltsforderungen, Mietvertrag, Mietbescheinigung, Nachweise zu weiteren Nebenkosten, Unterlagen zur Krankenversicherung inkl. der aktuellen Beitragsbescheinigung.

  • Ansprechpartner:Herr Sebastian Deutscher
    Telefon: 05424/2318-37
    eMail: deutscher@hilteratw.de