Genehmigung zur Sperrung bzw. Inanspruchnahme des Straßenverkehrsraumes
Beschreibung:Die Inanspruchnahme des Straßenraumes,
Bürgersteiges und der Seitennebenräume bedürfen
einer Genehmigung, da hierdurch der Straßenverkehr
durch vom Antragsteller zu treffende Maßnahmen
beeinträchtigt wird. Dies ist z. B. bei Festen, Umzügen,
Bauarbeiten o.ä. sowie bei Großraum- und
Schwertransporten der Fall.
notwendige Unterlagen:
Antrag auf Genehmigung einer Inanspruchnahme
des Straßenverkehrsraumes
Kartenauszug
Antrag auf Erlaubnis gem. § 29 StVO für
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (Veranstaltung)
Antrag auf Baustellengenehmigung gem. § 45 StVO
(Baustellengenehmigung)
Antrag zur Durchführung eines
Großraum- und Schwertransportes (Schwertransport)