Beschreibung:Auf Antrag kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.
Antragstellung: Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Bewilligungszeitraum: Die Auskunftssperre wird für zwei Jahre eingetragen.
notwendige Unterlagen:
- Antrag (auch formlos) mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
- Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
- Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben
örtliche Zuständigkeit: Örtlich Zuständig ist das Meldeamt an dem Sie ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner:Frau Helena Ostertag Telefon: 05424/2318-13 (Mittwochs und Donnerstags), 05424/2318-20 (Dienstags und Freitags) Telefax: 05424/2318-33 eMail: ostertag@hilteratw.de, buergeramt@hilteratw.de