Beschreibung:Umzug von Einwohnern innerhalb der Wohnsitzgemeinde.
Antragstellung: Die Ummeldung hat persönlich zu erfolgen. Sie haben allerdings die Möglichkeit eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen.
Die Ummeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten ist immer beizufügen.
Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Ummeldung.
Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer Antragsfrist: Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung erfolgen.
Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden.
- Personalausweise, Kinderreisepässe bzw. Pässe der Anmeldenden und der Bevollmächtigten
Gebühren:Es wird keine Gebühr erhoben.
örtliche Zuständigkeit: Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Meldeamt der Wohnsitzgemeinde.
Bearbeitungsfrist: Der Antrag auf Ummeldung wird sofort bearbeitet.
Ansprechpartner:Frau Anna Krjutschkow Telefon: 05424/2318-38 Telefax: 05424/2318-33 eMail: buergeramt@hilteratw.de
Frau Helena Ostertag Telefon: 05424/2318-13 (Mittwochs und Donnerstags), 05424/2318-20 (Dienstags und Freitags) Telefax: 05424/2318-33 eMail: ostertag@hilteratw.de, buergeramt@hilteratw.de
Frau Ludmilla Schneider Telefon: 05424/2318-20 Telefax: 05424/2318-33 eMail: buergeramt@hilteratw.de