Dienstleistungen

Reisepass

  • Beschreibung:Für Reisen ins Ausland außerhalb des Schengenraumes benötigt jede Person ab der Geburt einen Reisepass.
    In besonderen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.
    Unter www.auswaertiges-amt.de erfahren Sie die aktuellen Einreisebedingungen.

    Antragsteller:
    Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich erfolgen.

    Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer:
    Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist ein Reisepass 6 Jahre, danach 10 Jahre gültig.
    Ein vorläufiger Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig.

  • notwendige Unterlagen:
    • - evtl. vorhandene Identitätspapiere, z.B. Personalausweise, Reisepässe
    • - ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • - bei erstmaliger Ausstellung in der Gemeinde Hilter vorsorglich die Geburtsurkunde, bei Verheirateten eine Eheurkunde
    • - bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich
    • - bei vorläufigen Reisepässen ein Nachweis über die Dringlichkeit

  • Gebühren:
    • - Reisepass: 70,00 EUR
    • - für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 EUR
    • - Expresszustellung: + 32,00 EUR
    • - vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR (nur in Ausnahmefällen)

  • Besonderheiten:Näheres zu den Möglichkeiten des neuen Dokuments erfahren Sie hier: Klicken.
    Die deutsche Staatsangehörigkeit ist Voraussetzung für die Beantragung und Besitz des deutschen Reisepasses.

    örtliche Zuständigkeit:
    Das Einwohnermeldeamt der Hauptwohnsitzgemeinde.

    Bearbeitungsfrist:
    Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei GmbH Berlin (in der Regel ca. 4 Wochen). Durch die Expresszustellung verringert sich die Bearbeitungsfrist auf ca. 4 Werktage. Vorläufige Reisepässe werden sofort ausgestellt (nur in Ausnahmefällen).

  • Ansprechpartner:Frau Anna Krjutschkow
    Telefon: 05424/2318-38
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: buergeramt@hilteratw.de

    Frau Helena Ostertag
    Telefon: 05424/2318-13 (Mittwochs und Donnerstags), 05424/2318-20 (Dienstags und Freitags)
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: ostertag@hilteratw.de, buergeramt@hilteratw.de

    Frau Ludmilla Schneider
    Telefon: 05424/2318-20
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: buergeramt@hilteratw.de