Beschreibung:Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Besteuerungsgrundlage ist deren Einheitswert.
Um aus dem Einheitswert die Grundsteuer zu
berechnen,
sind zwei Rechenvorgänge erforderlich.
Zunächst sind die im Grundsteuergesetz festgelegten
Steuermesszahlen (z.B. für Zweifamilienhäuser 3,1
v.Tausend) auf den Einheitswert anzuwenden.
Das Ergebnis sind die Steuermessbeträge, die das
Finanzamt festsetzt und auch den Bürgern und den
Gemeinden mitteilt.
Durch die Multiplikation des Steuermessbetrages mit
dem
vom Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. festgesetzten
Hebesatz ergibt sich die zu entrichtende
Grundsteuer.