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Grundsteuer

  • Beschreibung:Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Besteuerungsgrundlage ist deren Einheitswert.
    Um aus dem Einheitswert die Grundsteuer zu berechnen, sind zwei Rechenvorgänge erforderlich.
    Zunächst sind die im Grundsteuergesetz festgelegten Steuermesszahlen (z.B. für Zweifamilienhäuser 3,1 v.Tausend) auf den Einheitswert anzuwenden.
    Das Ergebnis sind die Steuermessbeträge, die das Finanzamt festsetzt und auch den Bürgern und den Gemeinden mitteilt.
    Durch die Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem vom Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. festgesetzten Hebesatz ergibt sich die zu entrichtende Grundsteuer.

    • Hebesatz Grundst. A: 330 v. Hundert
    • Hebesatz Grundst. B: 345 v. Hundert

  • Gebühren:Falls Sie die Begleichung der Grundsteuer im Einzugsverfahren wünschen, finden Sie das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats hier:
    www.hilter.de/data/download/sepa_lastschriftmandat.pdf

  • Ansprechpartner:Herr Bastian Sommer
    Telefon: 05424/2318-29
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: sommer@hilteratw.de

    Frau Michaela Sudermann
    Telefon: 05424/2318-19
    Telefax: 05424/2318-33
    eMail: sudermann@hilteratw.de