Beschreibung:Die Gewerbesteuer gehört ebenso wie die
Grundsteuer
zu den Realsteuern.
Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb bzw. seine
Ertragskraft.
Zur Berechnung der Gewerbeteuer sind zwei
Rechenvorgänge erforderlich.
Zunächst ist der sogenannte Steuermessbetrag vom
Finanzamt zu ermitteln.
Durch die Multiplikation des Steuermessbetrages mit
dem
vom Rat der Gemeinde Hilter a.T.W. festgesetzten
Hebesatz ergibt sich die zu entrichtende
Gewerbesteuer.
Hebesatz Gewerbesteuer:
ab 01.01.2000: 330 v.Hundert
ab 01.01.2006: 345 v.Hundert
ab 01.01.2007: 370 v.Hundert