Wegfall des Kinderreisepasses

 

 

Eine Sommerreise nach Mallorca, eine Skifreizeit in die Berge oder eine Schiffsreise nach Dubai – Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.

Kinderreisepässe dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Als Ausweisdokumente für Kinder kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) geplant sind. Werden Reisen   außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Für alle Personen unter 24 Jahren kostet der Personalausweis 22,80 €, der Reisepass 37,50 €.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Welches Dokument für die Einreise in ein Land nötig ist, können Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes nachlesen. Diese finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.

Bitte beantragen Sie rechtzeitig neue Ausweisdokumente für Ihre Kinder. Die Ausstellung des Personalausweises dauert ca. 3 Wochen, die Ausstellung eines Reisepasses ca. 4 Wochen.

Für die Ausstellung sind ein biometrisches Passbild und ein Ausweisdokument mitzubringen. Wenn Ihr Kind bisher keinen Ausweis hatte, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen. Beide Eltern müssen das neue Dokument beantragen und das Kind muss persönlich anwesend sein.

Das Bürgeramt hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter, bitte rufen Sie uns an. Die Telefonnummern lauten: 05424-23 18 20 oder -38.