Hinweis zur Grundsteuerreform auf den 01.01.2025
Sehr geehrte Haus- und Grundstückseigentümer der Gemeinde Hilter a.T.W.,
zum 01.01.2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Das bedeutet für Sie, dass sich die Bewertungsrichtlinien für Ihre Grundstücke und Wohngebäude verändert haben. In Niedersachsen gilt ab dem 01.01.2025 das sogenannte Flächen-Lagen-Modell für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages, der den Wert Ihres Grundstücks / Gebäudes widerspiegeln soll. Diesen Betrag haben Sie von dem Finanzamt Osnabrück-Land in Form des Grundsteuermessbescheides mitgeteilt bekommen.
Für die Ermittlung des Jahresbetrages der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Der Rat der Gemeinde Hilter hat am 10. Dezember 2024 einen aufkommensneutralen Hebesatz von 335 % für die Grundsteuer B und 330 % für die Grundsteuer A festgesetzt.
Die Bescheide über Grundbesitzabgaben werden am 31.01.2025 verschickt. Bitte überprüfen Sie den Messbetrag in diesem Bescheid mit dem Messbetrag im Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025 des Finanzamtes. Sollte es hier Abweichungen geben, nehmen Sie zur Klärung Kontakt zur Gemeinde Hilter auf. Sollten Sie Fragen zu dem Hebesatz oder zu Zahlungsmodalitäten haben, wenden Sie sich ebenfalls an die Gemeinde Hilter.
Sollten Sie an der Richtigkeit des Messbetrages Zweifel haben, wenden Sie sich bitte schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen an das Finanzamt Osnabrück-Land, Grundbesitzstelle, Winkelhausenstr. 24-28, 49090 Osnabrück oder per Email: poststelle@fa-os-l.niedersachsen.de.
Wichtig: Rechtliche Schritte gegen die Festsetzung der Grundsteuer haben keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Grundsteuer zu den jeweils auf dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen zu zahlen ist. Etwaige überzahlte Beträge werden Ihnen im Falle von späteren Änderungen erstattet.
Weitere Informationen können Sie dem folgenden Merkblatt des Finanzamtes entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Hilter a.T.w.
Download Merkblatt_fuer_die_Kommunen_-_FA_OS-Land.pdf